Eine DGUF-Umfrage an allen Instituten/Lehrstühlen für Ur- und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit erfasste die Studierenden- und Absolventenzahlen für das Jahr 2019. Danach gab es in den Fächern UFG & AMANZ im Jahr 2019 hochgerechnet ca. 175 BA-Abschlüsse, ca. 132 MA-Abschlüsse und ca. 52 Promotionen. Die weitere Analyse der Zahlen zeigt, dass heute – anders als noch in den 1990er Jahren – die Promotion erheblich an Bedeutung verloren hat und der MA-Abschluss der Regelabschluss geworden ist, der in den Beruf führt. Außerdem schwindet das Fach. Der Bezug zu anderen aktuellen Untersuchungen zeigt: Die aktuelle Zahl der MA-Absolventen UFG & AMANZ entspricht in etwa der Nachfrage am Arbeitsmarkt, Absolventen haben eine gute Chance, im Beruf Arbeit zu finden.
Befristung, Kündigungsschutz, Tätigkeitsbeschreibungen, Urlaubs- und Zahlungsmodalitäten etc.: Jenseits der Planstellen im öffentlichen Dienst gibt es in der deutschen Archäologie derzeit eine große Vielfalt an unterschiedlich ausgearbeiteten Arbeitsverträgen. Hierbei werden arbeitsrechtliche und -vertragliche Gesichtspunkte sehr verschieden berücksichtigt, und es ist von höchster Bedeutung, diese zu kennen und zu verstehen. Firmenchef Falk Näth und Co-Autoren beleuchten exemplarisch einen in der deutschen Archäologie tatsächlich verwendeten Arbeitsvertrag und arbeiten seine Nachteile und Risiken für den Arbeitnehmer wie auch den Arbeitgeber heraus. Eine konstruktive Analyse: Zu jedem Thema schlagen sie anschließend eine Alternative vor, die gesetzeskonform und für beide Seiten vorteilhafter ist.
Was kann auf dem privatwirtschaftlichen archäologischen Arbeitsmarkt als angemessene Entlohnung gelten? Firmenchef Falk Näth erklärt zunächst die Grundbegriffe zum Thema Entgelt (Lohn, Gehalt etc.) und beleuchtet verschiedene Vergütungsmodelle (Festanstellung, Werkvertrag etc.). Ein besonderer Fokus dieses Artikels liegt dann auf den Unterschieden zwischen Bruttolöhnen bei Festanstellung oder bei Werkvertrag. Näth erläutert die relevanten Kriterien, die ein "Werkverträgler" für die Berechnung seiner Arbeitszeit berücksichtigen muss. Am Ende enthält der Beitrag eine Tabelle, anhand derer das eigene Entgelt – basierend auf den besprochenen Kriterien – berechnet bzw. geprüft werden kann.
Die DGUF-Umfrage "Evaluation Beruf Archäologie" (EvaBA) wurde im Sommer 2019 mit einer 21-wöchigen Befragungsdauer unter allen in Deutschland beruflich in der Archäologie Tätigen durchgeführt. Insgesamt 624 verwertbare Antworten entsprechen nach aktuellem Wissensstand etwa 15 % aller in Deutschland berufstätigen Archäologen. Die DGUF will mittels der Evaluation, von der aktuell zwei Auswertungsschritte publiziert sind, bisherige Behauptungen und Vermutungen über den Beruf durch Daten und Fakten ersetzen. Dann können Verbesserungen da geschehen, wo sie auch gebraucht werden.