Befristung, Kündigungsschutz, Tätigkeitsbeschreibungen, Urlaubs- und Zahlungsmodalitäten etc.: Jenseits der Planstellen im öffentlichen Dienst gibt es in der deutschen Archäologie derzeit eine große Vielfalt an unterschiedlich ausgearbeiteten Arbeitsverträgen. Hierbei werden arbeitsrechtliche und -vertragliche Gesichtspunkte sehr verschieden berücksichtigt, und es ist von höchster Bedeutung, diese zu kennen und zu verstehen. Firmenchef Falk Näth und Co-Autoren beleuchten exemplarisch einen in der deutschen Archäologie tatsächlich verwendeten Arbeitsvertrag und arbeiten seine Nachteile und Risiken für den Arbeitnehmer wie auch den Arbeitgeber heraus. Eine konstruktive Analyse: Zu jedem Thema schlagen sie anschließend eine Alternative vor, die gesetzeskonform und für beide Seiten vorteilhafter ist.
Jenseits der Planstellen im öffentlichen Dienst gibt es in der deutschen Archäologie derzeit eine große Vielfalt an unterschiedlich ausgearbeiteten Arbeitsverträgen. Hierbei werden arbeitsrechtliche und -vertragliche Gesichtspunkte sehr verschieden berücksichtigt: Sachgründe für eine Befristung, Kündigungsschutz, Tätigkeitsbeschreibungen, Urlaubs- und Zahlungsmodalitäten können unterschiedlich detailliert ausgeführt sein.
Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Ausformulierung der Arbeitszeit: Die Angabe der Wochenarbeitszeit kann den Unterschied zwischen Teil- und Vollzeitstelle deutlich machen, sie gibt die Zahlungssätze für die Urlaubs- und Feiertage vor und begründet besondere Regelungen z.B. bei Studentenverträgen. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die im gegenseitigen Vertragsverhältnis zu berücksichtigen sind: Angefangen vom BGB und Nachweisgesetz, welches die Mindestvereinbarungen eines Arbeitsvertrages vorschreibt und über die Gewerbeordnung, finden sich Hinweise und Anordnungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, die Schutzgesetze (Arbeits-, Jugendarbeits- und Mutterschutz) sowie europäische Richtlinien wie die DSGVO. Eine rechtliche Orientierung, was wie sinnvoll in einem Arbeitsvertrag zu berücksichtigen wäre, bieten ferner Urteilsveröffentlichungen des Bundesarbeits- und -sozialgerichtes. Alles weitere sollte eine Kombination aus gesundem Menschenverstand und vertrauensvollem Miteinander sein. Denn letztlich ersetzt keine gesetzliche Regelung das persönliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag sollte eine Absicherung für alle Seiten darstellen, damit die Unsicherheiten des Beschäftigungsverhältnisses und das „Streitpotenzial“ von vornherein minimiert werden.
Näth, F., Näth, I., Schauer, M. (2019). Archäologie: Wenn ein Festvertrag nichts Festes ist. Ein Kommentar zur Gestaltung von Arbeitsverträgen auf archäologischen Ausgrabungen (Arbeitspapiere CIfA Deutschland 1). Archäologische Informationen, 42, 99-114. [PDF].