Das Einkommen aller beim Staat Beschäftigten wird über Tarifverträge geregelt. In allen Stellenausschreibungen wird u.a. die Gehaltsstufe benannt, die in der Regel nicht verhandelbar ist. Was konkret hinter diesen Gehaltsstufen steht, kann man in öffentlich verfügbaren Quellen nachlesen, z.B. dort.
Für die privatwirtschaftliche Archäologie gibt es keine Tarifverträge, d.h. das Gehalt wird individuell ausgehandelt. Einen Überblick über das Gehaltsniveau in der Privatwirtschaft gibt der jährliche "DGUF-Monitoring-Report privatwirtschaftliche Archäologie", zuletzt dort. Das Gehaltsniveau in der privatwirtschaftlichen Archäologie ist in den zurückliegenden Jahren stärker gestiegen als die Gehälter in Deutschland generell.
Auch die nicht-monetären Bedingungen werden in der Privatwirtschaft individuell ausgehandelt und in Arbeitsverträgen fixiert. Wertvolle Hinweise zur Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Gehältern geben Aufsätze von Firmeninhaber Falk Näth.
- Näth, F. (2020). Der Unterschied zwischen Einkommen und Auskommen: Eine Betrachtung von Lohngestaltungen in der Archäologie (Arbeitspapiere CIfA Deutschland 3). Archäologische Informationen, 43, 177-198 [PDF].
- Näth, F., Näth, I. & Schauer, M. (2019). Archäologie: Wenn ein Festvertrag nichts Festes ist: Ein Kommentar zur Gestaltung von Arbeitsverträgen auf archäologischen Ausgrabungen (Arbeitspapiere CIfA Deutschland 1). Archäologische Informationen, 42, 99-114 [PDF].